ARBEITSRECHT

Im (Individual-) Arbeitsrecht geht es immer um „den Arbeitsplatz“ im weitesten Sinne.

Als Interessenvertreter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und vertreten wir Sie in allen Problembereichen.

Die häufigsten Fälle sind sicherlich die der Kündigung und der Abmahnung, aber auch Umsetzungen, Gehaltsverhandlungen und Aufhebungsverträge gehören zum unserem Tagesgeschäft.

Gerne beraten wir Sie auch zu Themen wir Arbeitsvertrag, Urlaubsansprüche, Zeugnis, Mutterschutz und Elternzeit oder Arbeitszeit generell.

Auch im Arbeitsrecht spielen einvernehmliche Lösungen eine grosse Rolle, gerade wenn und soweit noch der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Hier ist auch äusserste Sensibilität gefragt.

In vielen Fällen ist jedoch eine zielorientierte Durchsetzung der Rechte des Mandanten bei präziser Kenntnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung geboten.

Anders als in anderen Rechtsgebieten spielt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte eine entscheidende Rolle, da die meisten Fragen des Arbeitsrechts nicht im Gesetz stehen.